EIGENTUMSVORBEHALT
Liebrich Kunststoffe GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren vor.
Gegenüber Verbrauchern gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur
Bezahlung der gelieferten Ware bzw. der erbrachten Leistung.
Im Übrigen gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen
Bezahlung aller entstandener Forderungen aus der laufenden
Geschäftsbeziehung; bei laufender Rechnung gilt das
Vorbehaltseigentum als Sicherung für die jeweilige
Saldoforderung.
GERICHTSSTAND
Erfüllungsort ist Kaiserslautern, Deutschland